Das Finanzgerichts Düsseldorf (FG NRW) hatte über die Anwendung der Bauabzugssteuer bei Photovoltaikanlagen zu entscheiden. Hierzu hat das Gericht nun das Urteil vom 10.10.2017 am 30.03.2018 veröffentlicht. Im Verfahren ging es um eine Aufdach Photovoltaikanlage.
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