Durch Änderungen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wurden die Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen erweitert. Dementsprechend sind nun auch die Mitteilungspflichten von Finanzinstituten ausgedehnt. Diese müssen den Finanzbehörden nun Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen mitteilen, soweit von
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