Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Aber wer erstellt die Jahresabrechnung nach dem Ausscheiden des Verwalters? Am 16.02.2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu einen Fall aus der
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