Ein kurzfristiger Minijob ist begehrt bei Arbeitnehmern, beispielsweise bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Die Versteuerung erfolgt grundsätzlich nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen. Somit ist die Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der Aushilfe. Steuervorteil kurzfristiger
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