Ein vorzeitiger Ruhestand durch Wertguthaben kann durchaus möglich sein. Hierbei teilt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht die Auffassung der Finanzverwaltung. Bei einem Urteil vom 22.02.2018 entschied der BFH über Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto für den Fremd-Geschäftsführer
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