Einstellung von Arbeitnehmern

Wer bei der Einstellung von Arbeitnehmern nicht aufpasst, verpasst Chancen, bezahlt Unachtsamkeit oder Fehler teuer. Jeder Fall ist neu und muss individuell betrachtet werden! Gerade kleinere Unternehmen haben natürlich keinen Spezialisten in einer eigenen Personalabteilung.

Auf der Website der IHK Stuttgart findet sich zu diesem Thema eine kompakte Sammlung.

1. Vor Abschluss des Arbeitsvertrages
1.1 Die Stellenausschreibung
1.2 Personalauswahl
1.3 Fragerecht des Arbeitgebers
1.4 Ersatz von Vorstellungskosten
1.5 Staatliche Zuschüsse
1.6 Arbeitspapiere
1.7 Anhörung des Betriebsrats
2. Der Inhalt des Arbeitsvertrages
2.1 Form des Arbeitsvertrages
2.2 Probezeit/befristeter Probearbeitsvertrag
2.3 Tarifverträge
2.4 Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
2.5 Arbeitszeit/Überstunden
2.6 Vergütung
2.7 Urlaub
2.8 Nebentätigkeit
2.9 Kündigungsfristen
2.10 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
3. Besondere Arbeitsverhältnisse
3.1 Der befristete Arbeitsvertrag
3.2 Teilzeitarbeit/Geringfügig entlohnte Beschäftigte/Kurzfristige Beschäftigung
3.3 Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus
4. Besondere gesetzliche Regelungen
5. Sozialversicherungsrecht
5.1 Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
5.2 Die gesetzliche Unfallversicherung
6. Steuerrecht
7. Nützliche Adressen/Informationen

IHK Stuttgart – Arbeitsrecht: Einstellung von Arbeitnehmern – Hinweise für Arbeitgeber
(Hinweise zu externen Websites)