
Im hier behandelten Fall schloss ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber 2001 eine vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Kann der Arbeitnehmer die Kündigung einer Direktversicherung verlangen?
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Danach war der Arbeitgeber verpflichtet, jährlich ca. 1.000 € in eine Direktversicherung einzuzahlen. Hierbei ist der Arbeitnehmer der Begünstigte der Versicherung, der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber.
Diese Versicherung, die vom Arbeitgeber durch weitere Beiträge gefördert wird, ruht seit 2009. Da sich der Arbeitnehmer nach seiner Auffassung in einer finanziellen Notlage befand, verlangte er vom Arbeitgeber die Kündigung des Versicherungsvertrags.
Der Fall landete beim Bundesarbeitsgericht
Ob diesem Verlangen nachzukommen ist, musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen. Hierzu wurde das Urteil am 26.04.2018 verkündet und auch gleich durch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Kein Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung
Nach auffassung des BAG begründet der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers keinen Anspruch, die Kündigung des Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu verlangen. Denn die Direktversicherung wurde zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen.
Altersversorgung geht hier vor Schuldendienst
Der BAG führte in seiner Begründung aus, dass der Arbeitnehmer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung hat. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung dient dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung ist es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, um dem versicherten Arbeitnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden zu verwenden.
Meine Quellen
Pressemitteilung Nr. 21/18 des Bundesarbeitsgericht (BAG)Entgeltumwandlung – Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis Sowie das Urteil des 3. Senats vom 26.4.2018 – 3 AZR 586/16
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Artikel-ID: DE20180610, 2018-07-01 22:40:42
Letzte Änderung: 2018-07-01 23:55