
Gerne folgt einem Werbeversprechen das Kleingedruckte, ein Signet, eine Fußnote. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man von einer Werbung nicht zu viel erwarten darf. Um unlautere Werbung handelt es sich dabei ggf., wenn diese Einschränkungen zu weit gehen.
Unlautere Werbung eines Möbelmarkts
In einem aktuellen Fall hatten die Richter des Oberlandesgerichts Köln (OLG) über die Werbung eines Möbelmarkts zu entscheiden. Dieser gewähre 30 % Rabatt auf „fast“ alles, wobei in der Anmerkung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dabei handelt es sich um unlautere Werbung, da die Werbung objektiv falsch ist. Die Einschränkungen im Kleingedruckten gingen den Richter zu weit. So Ihr Urteil vom 20.04.2018 veröffentlicht in der Pressemitteilung des OLG am 23.05.2018.
Weitere nötige Quellenangaben
Im folgenden Link noch der komplette Wortlaut und dazu noch ein Bild der Werbung finden Sie im Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018 mit Aktenzeichen 6 U 153/17.
Ob es unlautere Werbung ist entscheidet sich im Einzelfall
Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30 % Rabatt auf fast alles“ zu gewähren. Wobei das Wort „fast“ senkrecht im Knick des gefalteten Prospektes gedruckt ist. Zudem war es kleiner und dünner gestaltet als der Rest des Textes. Ein irreführender Eindruck entstand zudem durch eine Sprechblase. In der hat man ferner den Eindruck erweckt, es gebe den Rabatt „einfach auf fast alles“.
Aus einer Anmerkung zu der Werbung ergaben sich jedoch zahlreiche weitere Einschränkungen. Zu den Ausnahmen gehörten nicht nur bereits reduzierte Ware oder andere Angebote. Vielmehr wurden auch die Artikel von 40 namentlich genannten Herstellern von dem Rabatt ausgenommen. Nach Ansicht des OLG eine objektive Unrichtigkeit, für die auch kein vernünftiger Anlass bestand. Somit unlautere Werbung und ein Verstoß im Wettbewerb. Eine solche Falschangabe könne auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtiggestellt werden.
Gute Beratung ab der 1. Werbung ist unverzichtbar
Tatsächlich gibt es Verbände, Vereine und Anwälte die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Diese suchen für Ihre Mitglieder und für Ihre Interessen im Internet nach einem Verstoß. Achten Sie bitte bei Werbung im Internet darauf, dass es sich dabei schnell um eine ulautere Werbung oder einen Wettbewerbsverstoß handeln könnte. Holen Sie Sich Hilfe von qualifizierten Beratern und z.B. einer Werbeagentur. Für Ihre geschäftliche Homepage und Werbung sind diese Kosten selbstverständlich Betriebsausgaben. Für Existenzgründer und Starups gibt es zudem Förderungen.
Das große Geld steckt in der Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und es wird erneut ein Verstoß bei Ihnen entdeckt, kann es schnell wirklich sehr teuer werden. Eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag und ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Der Schuldner muss sich an dem Vertrag festhalten lassen, selbst wenn materiell-rechtlich gar keine Unterlassungspflicht bestand.
Auch kleine Unternehmen richtig gestallten
Selbst bei einem kleinen Nebengewerbe lohnt es sich ggf. eine in Ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft zu wählen. Diese kann z.B. den Vertrieb über das Internet für Sie übernehmen. Dazu bietet sich die UG an. Wer sich hier von Anfang an gut beraten lässt und das Unternehmen richtig aufbaut spart letztlich Kosten!
Die Haftung kann auch bei einem Mini Gewerbe für kleines Geld beschränkt werden.
Haben Sie Fragen, z.B. zur UG (haftungsbeschränkt), den Kosten der Steuerberatung, einer effizienten kleinen Buchführung, auch für ein kleines finanzschwaches Startup, nehmen Sie gerne persönlich mit mir Kontakt auf. Ihr bzw. Ihre Unternehmen richtig und kostengünstig zu strukturieren, sollte nicht erst im Schadensfall und nach teuer Lehrgeld ein Thema sein!
Artikel-ID: DE20180704, 2018-07-24 00:13
Letzte Änderung: 2018-07-29 23:11