Die Erhebung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Grundsteuer im Fokus der Verfassungsrichter

Gericht erklärt Grundsteuer für verfassungswidrig!

Wie erhofft hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinen Entscheidungen vom 10.4.2018 die Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Die aktuellen Regelungen sind einfach nur ungerecht. Wie gravierend die Mängel sind zeigt schon die Tatsache, dass die verwendeten Werte teilweise sogar aus demn Jahr 1935 stammen. Dafür gibt es keine ausreichende Rechtfertigung.

Der Gesetzgeber muss nun handeln

Mit dieser Begründung erklärt das BVerfG Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Gleichzeitig legt es fest, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung treffen muss.

Hier die offizielle Pressemitteilung des Gerichts:
BVerfG Urteil zur Grundsteuer vom 10.04.2018 (Achtung bitte Hinweise zu externen Links beachten)

Am 31.12.2024 ist mit der alten Grundsteuer endlich Schluss

Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die alten Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden. Ein Drama endet damit. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964, in den neuen Bundesländern sogar von 1935 (!), führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen.

Der Gesetzgeber ist an der Grundsteuer mehrfach gescheitert, nun bleibt Ihm keine Wahl

Das Verfahren hat große Bedeutung für Eigentümer von Immobilien, Mieter und Kommunen. In der Vergangenheit wurden diverse Modelle zur Grundsteuerreform angedacht. In der letzten Legislaturperiode wurde mit dem sog. „Kostenwertmodell“ ein konkreter Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes in den Bundesrat eingebracht, der allerdings der Bundestagswahl zum Opfer fiel.

Ausgang ungewiss – noch keine Empfehlung möglich

Auch wenn der Gesetzgeber betont, eine aufkommensneutrale Lösung anzustreben, müssen Sie mit einer unterschiedlichen Belastung rechnen. Die Reform der Grundsteuer führt zwangsläufig zu einer Umverteilung der Steuerbelastung! Auch werden einige Gemeinden die Reform nutzen, um im Schatten des Gesetzgebers ihre Kassen aufzufüllen.

Für konkrete Empfehlungen ist es noch zu früh.

Lassen Sie Sich vormerken – Wir beraten Sie gerne, wenn es soweit ist

Sofern zur neuen Grundsteuer eine konkrete Regelung absehbar ist, berate ich Sie gerne. Dann sprechen wir am besten persönlich über Konsequenzen und Ihre Möglichkeiten. Wenn Sie möchten, lassen Sie Sich unverbindlich vormerken, damit ich zum passenden Zeitpunkt auf Sie erneut zukomme: Kontakt

Quellenangaben
Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10. April 2018, Urteil vom 10. April 2018
1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14
Bildquelle: Ernst Röbke Verlag (ERV), I. Röbke & P. Reingruber GbR, Ilser Brink 4, 32469 Petershagen (Die Grundsteuer im Fokus der Verfassungsrichter)
Die Veröffentlichung erfolgte Ihm Rahmen eines durch ERV genehmigten Tests. Da ERV selbst keine Lizenz angibt, wird von einem gemeinfreien Material (CC0) ausgegangen, bzw. von einer hierfür ausreichenden Lizenz. Die vorliegende Lizenz wird unverzüglich geklärt.

Artikel-ID: DW20180601, 2018-06-01 00:00:59
Letzte Änderung: 2018-06-20 23:23:00