
Können Eltern private Schulkosten absetzen? Denn circa 10 % aller Schüler in Deutschland besuchen zzt. eine private Schule. Ja, soweit alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dann Sie die Möglichkeit entstandenen Aufwendungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Abzugsfähig sind dabei 30 % der Ausgaben, maximal jedoch 5.000 € pro Jahr, der angefallenen Schulgeldzahlungen (bis zu 16.666 €).
private Schulkosten absetzen – jedoch keine Nachhilfe
Nicht unter den Sonderausgabenabzug fallen hingegen Gebühren für Hoch- oder Fachhochschulen und Nachhilfeunterricht und werden daher auch steuerlich nicht berücksichtigt. Eine freiwillige Zahlung an eine begünstigte, gemeinnützige Einrichtung kann mit Vorlage einer Spendenbescheinigung steuerlich als Spende anerkannt werden.
Voraussetzungen wenn Sie private Schulkosten absetzen wollen
Damit Sie private Schulkosten absetzen können, gibt es leider einige zwingende Voraussetzungen. Für Ihr Kind müssen Sie noch Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben. Ebenfalls muss Ihr Kind einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss anstreben. Das gilt auch für besuchte Schulen in der EU.
Grundfreibetrag beachten
Eltern haben natürlich primär Ihre eigene Steuererklärung im Blick und übersehen dabei gerne den folgenden Punkt:
Auch Ihr Kind verfügt bereits vor seinem Erwerbsleben über den steuerlichen Grundfreibetrag. Zur Zeit beträgt dieser 9.408,00 Euro. In 2022 soll dieser bereits auf 9.984,00 Euro steigen. Wer hier rechtzeitig frühzeitig Einkommen und Vermögenswerte überträgt, kann Steuern sparen. Hierfür können Sie Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre verwenden.
Kontakt
Erfahren Sie mehr darüber, welche Vorsorge und Maßnahmen für Ihr Kind steuerlich gefördert sind. Nehen Sie doch einfach Kontakt mit mir auf für eine unverbindliche Erstberatung.
Artikel-ID: DW20191003, 2019-10-15 13:45
Letzte Änderung: 2019-10-15 13:45