Verbesserung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

Stärkug des Ehrenamtes durch Verbesserung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

Das Niedersächsische Finanzministerium hat eine Verbesserung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale bekannt gegeben. Diese sollen das Ehrenamt stärken und bereits in das Jahressteuergesetz 2019 einfließen. Dabei ist der Vorteil, dass die Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind.

Verbesserung der Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro

Danach soll die Übungsleiterpauschale um 600 € von 2.400 € auf 3.000 € ansteigen. Diese betrifft diejenigen, die als Übungsleiter, Betreuer, Ausbilder, Erzieher o. Ä. tätig sind.

Verbesserung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro

Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür eine Vergütung oder Entschädigung erhält, kann eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 € im Jahr ansetzen. Dies ist eine >Verbesserung der Ehrenamtspauschale um 120 €. Zum Beispiel für Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen, soweit es sich dabei nicht um Übungsleitertätigkeiten handelt.

Weniger Bürokratie bei Spenden

Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (zuvor 200 €) reicht ein vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung. Soweit alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. Selbiges gilt auch bei Spenden in Katastrophenfällen.

Steigerung der Einnahmen Freigrenze

Ein Verein, der wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnimmt, hat Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Allerdings besteht für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eine Einnahmen Freigrenze von 35.000 €. Welche nun um 10.000 € auf 45.000 € angehoben werden soll.

Quellen hierzu

Hierzu Quellen Angaben zur Verbesserung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale auf die Website des Niedersächsischen Finanzministeriums Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt ein. Achtung: Externer Link

Update Juli 2020: Diese Förderung der Vereine und des Ehrenamtes sind leider gesetzlich bislang nicht umgesetzt.

Artikel-ID: DW20191104, 2019-11-08
Letzte Änderung: 2020-07-05