zur Dokumentation ab 2000 Euro brutto pro Monat !? „Moment mal, Ich dachte das gilt nur für Minijober?“ Keine Sorge! Denn was genau hat unsere Bundesarbeitsministerin mit den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn nun eigentlich genau vor und noch viel wichter, wer war und ist hier überhaupt betroffen.
Noch zur Werbung in eigener Sache: Natürlich hatten wir schon zu Einführung des Mindestlohns unsere betroffenen Mandanten (soweit bekannt) kontaktiert und entsprechende Beratung angeboten bzw. im Fall eines Mandats zur Lohnbuchhaltung entsprechende Unterlagen zur Dokumentations zugesendet und besprochen.
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20.06.2015 gesetzlicher Mindestlohn – Urteil vom Arbeitsgericht Berlin