Andrea Nahles lockert Mindestlohn Pflichten

zur Dokumentation ab 2000 Euro brutto pro Monat !? „Moment mal, Ich dachte das gilt nur für Minijober?“ Keine Sorge! Denn was genau hat unsere Bundesarbeitsministerin mit den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn nun eigentlich genau vor und noch viel wichter, wer war und ist hier überhaupt betroffen.

Neben der Aufzeichnungspflicht bei Minijobern, galt für die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen (z.B. Baugewerbe) bislang die Pflicht zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, bis zu einem regelmäßigen Brutto von 2.958,- Hier wurde also nichts verschärft, sondern in vielen Fällen erleichtert. Naja, nicht für alle Fälle, für Saisonarbeiter bleibt der Grenzwert 2958 Euro. Immerhin 348 Arbeitsstunden pro Monat bei 8,50 Euro. Über die neuen und alten Voraussetzungen, berate ich Sie natürlich gerne.Probleme bleiben noch immer reichlich. Wie ich in meinem Beitrag „Mindestlohn Jedermann Fallstrick Mehrarbeit“ aufzeige.

Noch zur Werbung in eigener Sache: Natürlich hatten wir schon zu Einführung des Mindestlohns unsere betroffenen Mandanten (soweit bekannt) kontaktiert und entsprechende Beratung angeboten bzw. im Fall eines Mandats zur Lohnbuchhaltung entsprechende Unterlagen zur Dokumentations zugesendet und besprochen.


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20.06.2015 gesetzlicher Mindestlohn – Urteil vom Arbeitsgericht Berlin