Warengutscheine

Stärken Sie Ihre Position und Attraktivität als Arbeitgeber!

In Zeiten des (kommenden) Fachkräftemangels und dem zunehmenden Wettbewerb um die fleißigsten und besten Arbeitnehmer wird es immer wichtiger Vergünstigungen des Gesetzgebers auszukosten.

Zusammenfassung
Eink.-Steuer: frei
Sozial-Vers.: frei
Höhe: 44 Euro
Wiederholung: monatlich

Eine Lohnerhöhung bringt dem Arbeitgeber nicht nur zusätzliche Lohnnebenkosten, sondern dem Arbeitnehmer auch deutlich weniger ein als erwartet, da hier neben den üblichen Abzügen der Grenzsteuersatz greift und sich ggf. weiter erhöht. Im ungünstigsten Fall bleibt sogar Netto weniger, wie vorher. Freilich ein Extrem, aber unter Umständen durchaus möglich.

Wer freut sich dagegen nicht, wenn es etwas umsonst gibt. Vor allem wenn es sich nicht nur um nicht fassbare Zahlen, sondern ganz konkret um sichtbare Waren handelt. Gerade der immer teurere Besuch an der Zapfsäule tut besonders weh. Immerhin ist dieser meistens „Alternativlos“, nur um überhaupt auf die Arbeit zu kommen.

Meine Lösung für Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Tankgutscheine! Denn Tankgutscheine sind inzwischen problemlos exakt im Wert der Freigrenze von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat heute leicht zu bekommen. Dieser Sachbezug ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialversicherungsfrei. Der gefühlte und tatsächliche Wert dieses Warengutscheins übersteigt dabei also für beide Parteien, den nominalen Wert, insbesondere im Vergleich zu einer gleichlautenden Lohnerhöhung.

Aber Vorsicht. Der Betrag darf jedoch in keinem Fall überschritten werden, da es sich um eine Freigrenze (keinen Freibetrag) handelt. Zudem darf keine Vorsteuer aus dem Gutscheinbetrag selbst gezogen werden. Was hier als Sachbezug dazu gehört und was nicht, sowie alle weiteren Fallstricke sind für uns reine Routine und daher für Sie – als unseren Mandanten – kein Problem. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.