
Durch das Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) will die Bundesregierung Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen. Um dies zu erreichen erhöht der Gesetzgeber das Kindergeld ab 01.07.2019. Das Kindergeld steigt dabei um 10,00 € pro Monat.
Das Kindergeld beträgt demzufolge für das erste und zweite Kind je 204 €. Danach für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 € im Monat.
Wenn das Kindergeld steigt zieht der Kinderfreibetrag mit
Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab 2019 auf 2.490 € und im Veranlagungszeitraum 2020 auf 2.586 € je Elternteil.
Dazu kommt der Erziehungsfreibetrag
Hinzu kommt noch der Erziehungsfreibetrag, dieser wird auch als Betreuungsfreibetrag bezeichnet. Die Höhe beträgt 1.320 € je Elternteil pro Jahr. Damit bleibt der Erziehungsfreibetrag unverändert seit 2010. Bis 2009 betrug er 1.080 €.
Summe der Kinderfreibeträge
Insgesamt ergeben sich daraus Kinderfreibeträge für 2019 in Höhe von 7.620 € für 2019 und 7.812 € für 2020.
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Anhebung des Grundfreibetrag
Beschlossen ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000 € auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 €.
Quellenangaben
Kindergeld steigt, Kinderfreibetrag wird angepasst, Grundfreibetrag wird erhöht – Bundesrat – Veröffentlicht am 06.12.2018
Beschluss – Bundesrates stimmt am 23.11.2018 Familienentlastungsgesetz zu
Artikel-ID: DW20190102, 2019-01-01 00:00:58
Letzte Änderung: 2019-01-01 00:00:58