Aufwendungen für Herrenabende sind unter Umständen abziehbar

Betriebsfeier und Aufwendungen für Herrenabende

Eine Partnerschaft von Rechtsanwälten macht Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgaben geltend. Was denken Sie? Der Fall landete gleich mehrfach vor Gericht. Das Ergebnis wird Sie sicherlich überraschen.

Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der Partner stattfanden, lud die Partnerschaft ausschließlich Männer ein. Der Teilnehmerkreis bestand aus Mandanten, Geschäftsfreunden und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen. Die Kanzlei hat Ihre Gäste begrüßt, bewirtet und unterhalten. Dabei wollte Sie alle angefallenen Aufwendungen komplett steuerlich ansetzten.  Immerhin dienten Sie der Pflege und Vorbereitung von Mandaten.

Aufwendungen für Herrenabende entsprechen nicht pauschal dem Abzugsverbot

Die Finanzverwaltung will hier das Abzugsverbot für Aufwendungen der Jagd oder der Fischerei, für Segel- oder Motoryachten und ähnliche Zwecke anwenden. Bereits im ersten Rechtsgang vom 19.11.2013 wies das Finanzgericht Düsseldorf (FG) die Klage mit der Begründung ab, dass der steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen das Abzugsverbot entgegensteht. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf.

Demnach kommt das vom Finanzgericht angenommene Abzugsverbot nur unter bestimmten Umständen zur Anwendung. Dazu ist es nötig, dass die Kanzlei Ihren Gästen ein besonderes qualitatives Ambiente oder ein besonderes Unterhaltungsprogramm bietet. Die Sache wurde an das Finanzgericht Düsseldorf zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

Entscheident ist, was im Mittelpunkt der Veranstalltung steht

In seiner neuen Entscheidung vom 31.07.2018 lässt das Finanzgericht die Aufwendungen hälftig zum Abzug zu. Nach der weiteren Aufklärung spielt das Abzugsverbot hier jedoch keine Rolle. Denn die Kanzlei bietet mit Ihrer Aufwendungen für Herrenabende den Gästen weder ein besonderes qualitatives Ambiente noch ein besonderes Unterhaltungsprogramm.

Auf die Gästeliste kommt es an

Die Aufwendungen für die Betriebsfeier sind im hier entschiedenen Fall aber gemischt veranlasst, weil sowohl Gäste aus dem privaten wie auch aus dem beruflichen Umfeld der Partner teilgenommen haben.

Finanzgericht Düsseldorf – Pressemitteilung vom 11.12.2018

zum Urteil vom 31.07.2018 Az. 10 K 3355/16 F,U Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst

Bei einem vergleichbaren Sachverhalt einer Betriebsfeier (z.B. einer Weihnachtsfeier) ist übrigens eine Begleitung erstmal kein Problem. Ebenso kann der ein oder andere VIP aus Politik oder Kunst eine Veranstalltung aufwerten. Wirken die VIP´s aber ein besonderes Ambiente, kann es zum Abzugsverbot kommen.

Anmerkung: Auch die letzte bislang hier behandelte Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Denn die Finanzverwaltung hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Fragen Sie bei Betriebsfeiern vorher Ihren Steuerberater

Möchten Sie betriebliche Aufwendungen für Herrenabende abziehen können, oder planen Sie eine solche oder vergleichbare besondere Veranstaltung, eine Betriebsfeier?

Dann sollten Sie grundsätzlich „vorher“ mit einem steuerlichen Berater Rücksprache halten. So vermeiden Sie unnötige Probleme und Nachzahlungen. Denn hat die Veranstalltung bereits statt gefunden, ist es zu spät für einen Rahmen, dem auch das Finanzamt unbeschwert akzeptiert.

 

Artikel-ID: DW20190206, 2019-02-19 02:54
Letzte Änderung: 2019-02-19 18:55:31