Wann entfällt die Belegausgabepflicht

Der lästige neue Papierkrieg. Nur wann entfällt die Belegausgabepflicht

Verwenden Sie eine elektronische Kasse? Erfassen Sie also einen Geschäftsvorfall mit der Hilfe eines sog. elektronischen Aufzeichnungssystem? Dann müssen Sie seit dem 01.01.2020 für Ihren Kunden einen Beleg erstellen. Den Beleg können Sie elektronisch oder in Papier Form erstellen. Nur wann entfällt die Belegausgabepflicht, gibt es Ausnahmen? Lesen Sie dazu in meinem folgenden Beitrag einige Beispiele.

Wann entfällt die Belegausgabepflicht auf Dauer

Zumutbarkeit und Praktikabilität können Sie dabei durchaus in Frage stellen. z.B. wenn Sie Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen. Dann besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Belegausgabepflicht. Dazu müssen Sie oder auch Ihr Steuerberater einen entsprechend begründeten Antrag beim Finanzamt (FA) stellen. Jedoch entfällt die Belegausgabepflicht erst wenn das FA zustimmt.

Wann entfällt die Belegausgabepflicht vorübergehend / temporär

Auf die Pflicht zu der Ausgabe von Kassen Belegen kann im Fall des Vorliegens sog. sach­licher Härten in Ausnahmefällen verzichtet werden. Solche Härten liegen z. B. vor, wenn durch höhere Gewalt eine Belegausgabe nicht möglich ist. Dazu zählt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage z. B. Stromausfall, Wasserschaden, Ausfall der Belegausgabe-Einheit oder wenn die Belegausgabepflicht für den Steuerpflichtigen im konkreten Einzelfall unzumutbar ist. Auch dies wird das Finanzamt natürlich prüfen.

Auf was kommt es an

Das Finanzamnt wird dabei auch ide Kosten im Rahmen einer Darlegung der Härte als ein Teilaspekt berücksichtigen. Und auch die Ziele der Abfall Vermeidung und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Es wird jedoch immer im jeweiligen Einzelfall prüfen, inwieweit eine Härte für den jeweiligen Steuerpflichtigen auch vorliegen.

Wann entfällt die Belegausgabepflicht in Papierform?

Die Bundes Regierung weist auf die Möglichkeit hin, die Belege elektronisch auszugeben. Es gibt dabei keine Vorgaben, wie ein elektronischer Beleg zur Verfügung gestellt werden muss. Dies kann z.B. auch per E-Mail, über Kunden Konten oder die sog. „Near Field Communication“ (NFC) direkt auf das Mobil Telefon – in dem Fall auch ohne Datenerhebung – erfolgen.

Belegpflicht ja – Pflicht zur elektronischen Kasse NEIN !

Eine Pflicht zum Einsatz elektronischer Registrierkassen gibt es auch weiterhin nicht. D. h. Unternehmen, die eine offene Ladenkasse führen, fallen nicht unter die Belegausgabepflicht, wie bei elektronischen Registrierkassen.

Aber Achtung. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt (FA) werden Kassen und Kassenbücher jedoch sehr gerne in Frage gestellt. Es drohen hohe Hinzuschätzungen. Hier ist also eine individuelle Lösung nötig und ein sorgsammer Umgang bei dem führen der Kasse.

Was gilt für den Kunden?

Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Beleg mitzunehmen. Für den Ihn entstehen hier also keine neuen lästigen Pflichten.

Quellen

Bei höherer Gewalt keine Belegausgabe 18.12.2019 hib 1431 / 2019. Antwort der Bundes Regierung vom 04. Dez. 2019 Druck Sache 19 / 15672 auf die kleine Anfrage der FDP Fraktion vom 18. Nov. 2019 Druck Sache 19 / 15262. Beachten Sie bitte die Infos zu Links auf externe Web Sites.

Artikel-ID: DW20200304, 2020-03-20 13:58:57
Letzte Änderung: 2020-03-20