44 Euro Sachbezug inklusive Versand (Freigrenze)

Ein aktuelles Urteil schafft Klarheit zur Freigrenze beim Sachbezug. Es sind 44 Euro Sachbezug inklusive Versand oder ohne Versandkosten.

Arbeitgeber können die Gehälter und Löhne Ihrer Mitarbeiter mit zusätzlichen Bezügen und Vorteilen ausstatten. Jedoch müssen Sie Regeln einhalten, damit Sie für diese Zuwendung bei der Steuer und Sozialversicherung Vorteile genießen. Darunter fallen auch die sog. Sachbezüge. Die offene Frage war, ob die Freigrenze von 44 Euro Sachbezug inklusive Versand anzuwenden ist oder ob Sie anfallende Versandkosten berücksichtigen müssen.

44 Euro Gutscheine oder Sachbezüge

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Darunter Fallen Gutscheine aber auch Waren, Güter und Dienstleistungen, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einräumt. Solche Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn die sich ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Tut es die Zuwendung doch, müssen Sie Abgaben abführen.

Dabei schließt sich die Sozialversicherungspflich der Steuerpflicht an. Demnach sind auch hier keine Abgaben für Sie fällig. Damit bietet der 44 Euro Sachbezug einen großen Vorteil für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gleichermaßen.

Der Wert des vom Arbeitnehmer erlangten Sachvorteils ist mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Endpreis im Sinne der Vorschrift ist der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich bezahlte Preis. Beim Überschreiten der Freigrenze von 44 Euro sind jedoch Steuer- und ggf. Sozialversicherung auf den gesamten Betrag fällig.

Sicherheit beim Gutschein – Risko beim direkten Sachbezug

Ferner können Sie die vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte anrechnen. So entsteht für Sie bei Gutscheinen auch kein Problem, wenn beim Einlösen dann doch ein höherer Betrag bezahlt wird. Das betrifft den Tankbeleg über 44,01 Euro ebenso, wie die Versandkosten. Hier hat der Arbeitnehmer i.d.R. ohnehin keine Sonderstellung gegenüber Dritten.

Beim direkten Sachbezug, daher z.B. der Bezug einer Sachleistung direkt vom Arbeitgeber, ergeben sich jedoch Risiken. So kann bei einer Lohnsteuerprüfung festgestellt werden, dass ein zu niedriger Preis angesetzt ist. Dies ist in der Vergangenheit längst geklärt und allgemein bekannt. Bislang war jedoch noch folgende Frage noch offen:

44 Euro Sachbezug inklusive Versand oder ohne

Nunmehr hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, wie sich eine Versand- und Handlingpauschale auf den Preis des Sachbezugs auswirkt. In seiner Entscheidung vom 06.06.2018 stellt er dazu fest: Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 € einzubeziehen.

44 Euro Sachbezug inklusive Versand – Bundesfinanzhof vom 06.06.2018 Urteil VI R 32/16

Entsprechendes gilt auch wenn Sie einen günstigeren Einzelhandelspreis des Sachbezugs am Markt im Versand- oder Onlinehandel finden. Sind die Versandkosten dort als eigenständige Leistung ausgewiesen und nicht bereits im Einzelhandelsverkaufspreis und damit im Endpreis enthalten, kommt der geldwerte Vorteil aus der Lieferung „nach Hause“ bei der Berechnung der Freigrenze von 44 € zum Warenwert hinzu.

 

Artikel-ID: DW20181006, 2018-10-01 00:00:54
Letzte Änderung: 2019-04-25 07:50:12