Mehrere Minijobs – Mehrfachbeschäftigungen bei 450-Euro-Jobbern

Mehrere Minijobs - Was ist bei einer Mehrfachbeschäftigungen bei 450-Euro-Jobbern zu beachten

Minijobber dürfen monatlich bis zu 450 € verdienen. Diese Grenze gilt nicht nur für den klassischen 450-€-Minijob, sondern auch für die Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Minijobs. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden. Hier gilt es ein paar Spielregeln zu beachten.

Minijob neben kurzfristigem Minijob

Hier gilt der Grundsatz, dass nur Beschäftigungen derselben Art zusammenzurechnen sind. Ein Beschäftigter kann einen 450-€-Minijob neben einem kurzfristigen Minijob ausüben. Bei der Prüfung der Einhaltung der Entgeltgrenze sind auch nur die Arbeitsentgelte mehrerer nebeneinander ausgeübter 450-€- oder kurzfristiger Minijobs zusammenzurechnen.

Minijobwechsel innerhalb eines Kalendermonats

Nicht immer verlassen die Mitarbeiter einen Arbeitgeber zum Monatsende. So endet womöglich auch ein Minijob im Laufe des Monats. Nicht selten, dass der Mitarbeiter anschließend bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Minijob aufnimmt. An der Stelle aber keine Sorge. In diesem Fall erfolgt im betroffenen Monat keine Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte.

Mehrere Minijobs ausschließlich im selben Kalendermonat

Nimmt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs oder kurzfristige Minijobs auf, die jeweils im selben Kalendermonat beginnen und enden, ist das Entgelt der Minijobs zusammen zu rechnen. Liegt die Summe dabei über der Grenze von 450 €, so ist der später aufgenommene Job kein 450-€-Minijob beziehungsweise kein kurzfristiger Minijob. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübt.

Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäfitigung aus, genießt nur der zuerst aufgenommene Minijob die Vergünstigungen einer geringfügigen Beschäftigung. Nimmt der Arbeitnehmer dann einen weiteren Minijob auf, ist dieser der Hauptbeschäftigung hinzuzurechnen. Somit unterliegt dieser dann, außer bei der Arbeitslosenversicherung, der vollen Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Hat ein Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen. Vorausgesetzt er verdient nicht mehr als 450 Euro monatlich.

Achtung: Überschreiten der 450 Euro Grenze

Beim überschreiten der 450 Euro Grenze werden alle als geringfügig geführten Beschäftigungen versicherungspflichtig. Die Steuerpflicht schließt sich der Sozialversicherungspflicht natürlich an.

Beispiel: Neben einem bisherigen 400 Euro Job wird eine weitere Beschäftigung über 100 Euro aufgenommen. Dies hat zur Folge dass nunmehr beide Beschäftigungen voll Steuer- und Sozialversicherungspflichtig sind.

Noch Fragen? Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung!

Wenn Sie noch Fragen zur Mehrfachbeschäftigungen bei 450-Euro-Jobbern haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon, Persönlich und gerne auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie zudem auf der Website der Minijob-Zentrale u.a. zum Thema mehrere Beschäftigungen.

Artikel-ID: DW20190505, 2019-05-01 00:00:55
Letzte Änderung: 2019-05-22 00:39