Sachbezug einer Jahreskarte

Durch gute Steuerberatung - Rechtssicher beim Sachbezug einer Jahreskarte

Vor kurzem konnte ich darüber berichtet, dass ein Sachbezug als Jahresbeitrag unschädlich ist für die 44 Euro Freigrenze. Das folgende Beispiel zeigt, dass auch der Sachbezug einer Jahreskarte mit jährlicher Zahlung so gestaltet werden kann, dass es keine Probleme bei der Lohnsteueraußenprüfung gibt.

Preisvorteil einer Jahreskarte – oder 44 € Freigrenze

Die öffentlichen Verkehrsmittel bietet zum Teil erhebliche Preisvorteile an, wenn (mehrere) Fahrkarten als Jahreskarten erworben werden. Jedoch stellt dies bei der Lohn- & Gehaltsabrechnung dann scheinbar erstmal ein Problem dar. Das Finanzamt sucht bei Lohnsteuerprüfungen nach einer Überschreitung der 44 Euro Freigrenze, da es sich nicht um einen Freibetrag handelt. Erreichen die gewährten Vorteile einen Betrag von 44,01 Euro in einem Monat, ist der Vorteil hinfällig. Es drohen empfindliche Nachzahlungen.

Auf gute und praxisnahe Beratung kommt es an

Anstelle sich auf Streit einzustellen, was natürlich – nur für eine Partei – angenehme Gebührennoten mit sich bringt, gibt es bei den Jahresfahrkarten häufig eine einfache Lösung: Einen Anruf.

Denn die Verkehrsverbunde haben die Problematik erkannt, sowie die Chance Geschäftskunden für die Öffentlichen Verkehrsmittel zu gewinnen. Hier werden daher Preis & Karten Modelle angeboten, welche der Finanzverwaltung den Wind aus den Segeln nimmt.

Aus der Praxis: Sachbezug einer Jahreskarte

Ein Telefonat mit den SWU (Stadtwerken Ulm) brachte schnell Klarheit. Obgleich keine monatliche Abbuchung angeboten wird, wenn man den besten Preis haben möchte, hat die SWU eine einfache Lösung gefunden. Die „Jahreskarten“ für den Arbeitgeber werden dort einfach als Monatskarten gedruckt.

Was wir als Steuerkanzlei benötigen ist eine Kopie / ein Scan der Fahrkarten. Sowie eine gut geführte Personalakte. Womit der „monatlichen Zufluss der Jahreskarte“ dokumentiert ist. Wobei es hier mehrere individuelle Möglichkeiten gibt. Damit kann im Fall einer Lohnsteueraußenprüfung das Thema schnell geklärt und für Sie kostspieliger Streit vermieden werden.

Fazit: Auch der Sachbezug einer Jahreskarte kann Lohnsteuerfrei und Sozialversicherungsfrei gewährt werden, selbst wenn der Arbeitgeber den Sachbezug als Jahresbeitrag bezahlt.

Durch die gut durchdachte Gewährung von Geldwerten Vorteilen, steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, ohne Lohnnebenkosten oder Steuerbelastung für Ihren Arbeitnehmer.

Artikel-ID: DW20180605, 2018-06-25 00:00:55
Letzte Änderung: 2018-06-29 23:08:00